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QS - Rettich- und Radieschenblätter: EU ändert …

Ab 2018 müssen Rettich- und Radieschenblätter bei Rückstandsanalysen jeweils getrennt von der Gemüsefrucht untersucht werden. Dies sieht laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Aktualisierung der EU-Verordnung VO (EU) 396 / 2005 (Anhang I, Teil B) vor, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.

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